Darf man eine Google-Bewertung überhaupt löschen lassen?
Vorweg das Wichtigste: Wenn jemand wirklich bei Ihnen war und eine ehrliche, wenn auch kritische Bewertung schreibt, sollten Sie die nicht wegbekommen wollen. Kritik gehört dazu, und der Versuch, sie verschwinden zu lassen, geht meistens nach hinten los.
Anders ist es, wenn jemand die Grenze überschreitet: erfundene Bewertungen von Leuten, die nie in Ihrer Praxis waren, Beleidigungen, glatte Falschbehauptungen oder Spam von der Konkurrenz. Das müssen Sie nicht hinnehmen.
Und Sie stehen damit nicht allein da. Google muss einer Beschwerde nachgehen, wenn Sie konkret sagen, was an der Bewertung nicht stimmt. Der Bundesgerichtshof hat das mehrfach bestätigt – zum Beispiel für den Fall, dass Sie bestreiten, dass die Person überhaupt Patient war (BGH, Urteil vom 01.03.2016 – VI ZR 34/15). Das ist Ihr wichtigster Hebel, um viele Bewertungen ganz ohne Anwalt loszuwerden.
Faustregel: Berechtigte Kritik bleibt stehen. Erfundenes, Beleidigendes oder Unwahres kann weg – und der erste Weg dorthin kostet nichts und ein paar Minuten Ihrer Zeit.
Welche Bewertungen Google entfernt
Google löscht Bewertungen, die gegen die eigenen Richtlinien für nutzergenerierte Inhalte verstoßen. Für Zahnarztpraxen sind vor allem diese Fälle wichtig. Schauen Sie, was auf Ihre Bewertung zutrifft – davon hängt ab, welchen Grund Sie bei der Meldung angeben:
- Kein echter Behandlungskontakt: Der Verfasser war nie Patient – z. B. Verwechslung, Fake oder Konkurrenz-Spam.
- Beleidigung & Schmähkritik: Herabwürdigung, in der nicht mehr die Sache, sondern die Diffamierung im Vordergrund steht.
- Unwahre Tatsachenbehauptungen: nachweislich falsche Aussagen über Behandlung, Hygiene oder Abrechnung.
- Interessenkonflikt: Bewertungen von (ehemaligen) Mitarbeitenden oder Wettbewerbern.
- Spam & Werbung: zusammenhanglose Inhalte, Links oder Werbung Dritter.
- Personenbezogene Daten: Klarnamen von Mitarbeitenden, Gesundheitsdaten oder andere sensible Angaben.
- Themenfremd: Beschwerden über Parkplatz, Wartezeit am Telefon oder Dinge ohne Bezug zur Behandlung – je nach Formulierung.
Trifft nichts davon zu und jemand schildert einfach eine unangenehme, aber wahre Erfahrung, kommen Sie mit Löschen nicht weiter. Dann hilft eine gute Antwort – und mit der Zeit genug neue, positive Bewertungen, neben denen der eine Ausrutscher kaum noch auffällt.
Anleitung: Eine Google-Bewertung selbst melden
So melden Sie eine Bewertung, die nicht in Ordnung ist – kostenlos, in einer knappen Viertelstunde und ohne dass Sie jemanden dafür beauftragen müssen. Am besten der Reihe nach:
-
Bewertung dokumentieren
Machen Sie als Erstes einen Screenshot – mit Datum, Namen und, wenn möglich, dem Link zur Bewertung. Falls der Eintrag später geändert oder gelöscht wird, haben Sie so trotzdem etwas in der Hand.
-
Überlegen, was nicht stimmt
Schauen Sie, welcher Punkt aus Kapitel 2 passt. Das ist wichtiger, als es klingt: „Gefällt mir nicht“ zählt für Google nicht. „Die Person war nie bei uns“, „Beleidigung“ oder „Spam“ dagegen schon.
-
In Google Maps melden
Öffnen Sie Ihre Praxis in Google Maps und scrollen Sie zu den Rezensionen. Neben der Bewertung tippen Sie auf die drei Punkte (⋮) und wählen „Rezension melden“. Dann geben Sie an, was nicht stimmt.
-
Oder über Ihr Unternehmensprofil
Als Inhaberin oder Inhaber geht das auch direkt aus dem Google-Unternehmensprofil: In der Google-Suche nach Ihrer Praxis suchen (angemeldet mit dem Profil-Konto), auf „Rezensionen“ gehen, beim Eintrag das Drei-Punkte-Menü öffnen und „Als unangemessen melden“ wählen.
-
Öffentlich antworten
Antworten Sie ruhig auch öffentlich – freundlich, kurz und ohne ein einziges Patientendetail (Schweigepflicht!). Schreiben Sie zum Beispiel, dass Sie den geschilderten Fall so nicht zuordnen können und für ein persönliches Gespräch offen sind. Das liest sich für alle anderen oft überzeugender als die Bewertung selbst.
-
Dranbleiben
Über das Google-Tool zum Verwalten und Prüfen gemeldeter Rezensionen sehen Sie, wie weit Google ist. Klare Verstöße sind oft nach wenigen Tagen weg. Passiert nichts, kommt der stärkere Hebel aus Kapitel 4.
Bitte an die Schweigepflicht denken: Bestätigen Sie in einer öffentlichen Antwort nicht einmal, dass jemand Patient war, und nennen Sie keine Behandlungsdetails. Das kann Ärger geben – und schenkt der Bewertung nur mehr Aufmerksamkeit.
Der stärkste Hebel: den Behandlungskontakt bestreiten
Wenn auf die einfache Meldung nichts passiert, kommt jetzt der wirksamste Schritt – und auch den schaffen Sie ohne Anwalt. Sobald Sie klar sagen, dass die Person gar nicht bei Ihnen in Behandlung war, muss Google der Sache nachgehen. Der Verfasser wird dann angeschrieben und um einen Nachweis gebeten, etwa eine Terminbestätigung oder eine Rechnung.
Kann er nicht belegen, dass er wirklich Patient war, muss die Bewertung weg. Genau hier scheitern die meisten Fake- und Konkurrenz-Bewertungen. So gehen Sie vor:
- Wenden Sie sich an den Google-Support für Unternehmensprofile und schreiben Sie, dass Sie die Person keinem Termin bei Ihnen zuordnen können.
- Sagen Sie es konkret: „Ist unfair“ reicht nicht, „diese Person war zu keinem Zeitpunkt bei uns in Behandlung“ dagegen schon.
- Sie dürfen ruhig erwähnen, dass Google solche Fälle nach der BGH-Rechtsprechung prüfen und einen Nachweis anfordern muss.
- Wenn die erste Antwort nur ein Textbaustein ist: freundlich bleiben und noch einmal nachhaken.
Wenn Google nicht reagiert
Bleibt die Bewertung trotz Meldung und Beschwerde online, obwohl sie eindeutig Ihre Rechte verletzt, gibt es noch einen kostenlosen Weg: das Formular „Inhalte aus Rechtsgründen entfernen“ in der Google-Hilfe für rechtliche Anliegen. Dort geben Sie an, wogegen der Eintrag verstößt – etwa eine falsche Behauptung oder eine Beleidigung – und fügen Ihre Begründung und den Link bei.
Erst wenn auch das nichts bringt und wirklich viel auf dem Spiel steht, lohnt sich der Gang zum Anwalt. Für die allermeisten Fälle – vor allem Fake- und Konkurrenz-Bewertungen – brauchen Sie das gar nicht.
Was Sie besser lassen sollten
Ein paar vermeintliche Abkürzungen machen es nur schlimmer. Diese sehen wir immer wieder:
- Bewertungen kaufen: Erfundene Lobeshymnen verstoßen gegen die Richtlinien, fallen auf und können Ihr ganzes Profil nach unten ziehen.
- Sich öffentlich streiten: Je länger und emotionaler die Antwort, desto mehr Aufmerksamkeit bekommt die Bewertung.
- Über die Behandlung plaudern: Details in der Antwort zu nennen, ist heikel – auch wenn die Bewertung unfair ist.
- Einen teuren Löschdienst blind buchen: Viele machen genau das, was Sie in ein paar Minuten selbst hinbekommen – nur gegen saftige Monatsgebühr.
- Berechtigte Kritik wegwischen wollen: Das klappt selten und hält Sie von dem ab, was wirklich hilft – neue, echte Bewertungen zu sammeln.
Automatisch löschen lassen – mit Praxishub
Der Weg über Google funktioniert – aber er kostet Zeit und ein bisschen Hartnäckigkeit, gerade wenn immer wieder neue unfaire Bewertungen dazukommen. Wenn Sie das nicht ständig selbst im Blick haben wollen, nimmt Ihnen das Bewertungsmodul von Praxishub die Arbeit ab: Das automatische Entfernen unzulässiger Google-Bewertungen ist fest dabei – Sie müssen nichts extra buchen und nichts extra bezahlen.
Unzulässige Bewertungen erkennt und entfernt Praxishub automatisch.
Bewertungen, die nicht oder nicht ganz stimmen oder gegen Richtlinien und Rechte verstoßen, erkennt Praxishub von selbst, beschwert sich bei Google und bleibt dran, bis sie weg sind – im Schnitt in 94 von 100 Fällen erfolgreich. Ihr Team muss dafür nichts tun.
Und weil eine einzelne 1-Stern-Bewertung viel harmloser wirkt, wenn viele echte 5-Sterne-Bewertungen daneben stehen, fragt Praxishub nach jedem Termin automatisch zufriedene Patienten nach einer Bewertung – zum passenden Zeitpunkt, auf ihrem Kanal. So bleibt Ihr Profil sauber und wird nebenbei besser.
- Erkennt Fake, Spam und Richtlinienverstöße von allein
- Beschwert sich bei Google und bleibt dran – im Hintergrund
- 94 von 100 Bewertungen werden im Schnitt erfolgreich entfernt
- Sammelt nebenbei neue, echte 5-Sterne-Bewertungen nach jedem Termin
Selbst melden, Löschdienst oder Praxishub?
Alle drei Wege können eine Bewertung entfernen. Der Unterschied ist, wie viel Arbeit sie machen, was sie laufend kosten und ob sich danach noch jemand darum kümmert.
Für den einen Fall zwischendurch ist der Weg über Google ideal – dafür ist dieser Beitrag da. Wenn Sie das Thema dauerhaft los sein und Ihr Profil nebenbei wachsen lassen wollen, übernimmt Praxishub beides für Sie.
Google-Bewertung löschen: häufige Fragen
Kann man eine Google-Bewertung einfach löschen lassen?
Nicht jede, aber viele. Weg können Bewertungen, die gegen die Google-Richtlinien verstoßen (Spam, Fake, Beleidigung, Interessenkonflikt) oder Ihre Rechte verletzen – etwa falsche Behauptungen oder Bewertungen von Leuten, die nie bei Ihnen waren. Eine ehrliche, wenn auch kritische Meinung von jemandem, der wirklich bei Ihnen war, lässt sich dagegen normalerweise nicht entfernen.
Kostet das Löschen einer Google-Bewertung Geld?
Nein. Eine Bewertung bei Google zu melden, kostet nichts. Für den ersten Weg brauchen Sie keinen teuren Löschdienst und keine Kanzlei – Sie können unpassende Bewertungen selbst über Google Maps oder Ihr Unternehmensprofil melden. Bei Praxishub ist das automatische Entfernen sogar im Bewertungsmodul enthalten.
Wie lösche ich eine Fake-Bewertung ohne echten Patientenkontakt?
Melden Sie die Bewertung bei Google und sagen Sie konkret, dass die Person nie bei Ihnen in Behandlung war. Nach der BGH-Rechtsprechung (u. a. VI ZR 34/15) muss Google dann prüfen und den Verfasser um einen Nachweis bitten. Kann er nicht belegen, dass er Patient war, wird die Bewertung gelöscht.
Wie lange dauert die Löschung einer Google-Bewertung?
Mal ein paar Tage, mal ein paar Wochen. Klare Verstöße entfernt Google oft schon nach wenigen Tagen. Fälle, in denen es um Ihre Rechte geht, dauern länger, weil Google beim Verfasser nachfragt. Bleibt eine Reaktion aus, hilft eine erneute Meldung oder das Formular für rechtliche Anliegen.
Wie entfernt Praxishub unzulässige Google-Bewertungen automatisch?
Praxishub erkennt im Bewertungsmodul von allein Bewertungen, die nicht oder nicht ganz stimmen oder gegen Richtlinien und Rechte verstoßen, und leitet die Entfernung bei Google ein – im Schnitt in 94 von 100 Fällen erfolgreich. Ihr Team muss dafür nichts tun, das läuft im Hintergrund.